Zeugnisse

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Man unterscheidet zwischen Schul- und Arbeitszeugnissen.

Schulzeugnisse werden vor allem bei Bewerber/-innen ohne Berufserfahrung als Selektionsinstrument eingesetzt. Schulnoten stellen bei diesen Personen im Gegenzug zu bereits berufstätigen Bewerber/-innen oft den einzigen Leistungsnachweis dar. Schulische Zeugnisse verweisen in erster Linie darauf, wie sehr sich ein/e Kandidat/in während seiner/ihrer Schulzeit an das Schulsystem anpassen konnte, ob eine Lerndisziplin vorhanden war und ob er/sie ein bestimmtes Maß an Lernfähigkeit hatte oder noch immer hat. Gute Noten ermöglichen Rückschlüsse auf Interessensgebiete. Schlechte Noten können auf fehlende Eigeninitiative, Desinteresse oder mangelndes Wissen hindeuten. Zeugnisse werden oft als Hygienefaktor gesehen. Während schlechte Zeugnisse die Chancen minimieren, müssen gute Zeugnisse sie nicht unbedingt deutlich verbessern.

Arbeitszeugnisse liefern Informationen über die Beschäftigung des/der Bewerbenden in bereits vergangenen Dienstverhältnissen. Unterschieden werden das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Einfache Zeugnisse enthalten nur persönliche Angaben zum/zur Arbeitnehmer/in und Auskünfte über die Art und Dauer der Beschäftigung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält zusätzlich eine Beurteilung der Leistung des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin. 

Warum Arbeitszeugnisse wichtiger als Schulzeugnisse sind

Arbeitszeugnisse zählen bei bereits berufstätigen Bewerber/-innen zu den wichtigsten Bewerbungsunterlagen, da sie eine wesentliche Informationsquelle über deren Fähigkeiten, Leistungsvermögen, Arbeitsverhalten und Persönlichkeit in bisherigen Positionen darstellen. Jede/r Arbeitgeber/in trifft mit ausgestellten Arbeitszeugnissen Aussagen über das Arbeitsverhalten des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin. Da ein Arbeitszeugnis keine negativen Aussagen über den zu Beurteilenden enthalten darf, werden oft Codierungen verwendet, um dennoch Kritik anbringen zu können. So deutet etwa die Aussage „...hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt“ lediglich auf ausreichende Leistungen hin, während „hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt“ sehr gute Leistungen attestiert.

Wie werden Arbeitszeugnisse interpretiert?

Arbeitszeugnisse, insbesondere qualifizierte Arbeitszeugnisse, werden vor allem auf codierte Formulierungen untersucht. Der/die Gesetzgeber/in sagt, dass Arbeitszeugnisse nicht negativ formuliert werden dürfen. Die Personalabteilungen verwenden daher augenscheinlich positive Formulierungen, um auf Probleme hinzuweisen. So kann etwa die Aussage „Durch seine/ihre Geselligkeit trug er/sie zur Verbesserung des Betriebsklimas bei“ auf starken Alkoholgenuss des/der Bewerbenden hinweisen. Und „Er/Sie zeigte Interesse für seine/ihre Arbeit“ umschreibt, dass der/die Beurteilte nichts geleistet hat. Liegen idealerweise mehrere Arbeitszeugnisse von ein- und demselben/derselben Bewerber/in vor, so können auch diese untereinander verglichen werden. Bei der Bewertung des Arbeitszeugnisses fließt auch dessen Form ein. Dabei wird einem individuell verfassten Arbeitszeugnis ein höherer Stellenwert beigemessen, als einem standardisierten Arbeitszeugnis.

„Hat alle Arbeiten stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt“

Versuche von deinem letzten Arbeitgeber/ deiner letzten Arbeitgeberin ein Arbeitszeugnis zu erhalten, das beschreibt, welchen Tätigkeiten du nachgegangen bist. Es sollte erwähnt werden, dass du diese Tätigkeiten stets zur vollsten Zufriedenheit des Unternehmens erledigt hast bzw. dass man mit deinen Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden war. Nur solche Formulierungen im Arbeitszeugnis geben Hinweis auf eine sehr gute Bewertung. Besonders in kleineren Unternehmen liegt oft kein ausreichendes Wissen um die richtige Formulierung von Arbeitszeugnissen vor. Hier fehlt dann die entsprechend positive Codierung.

Wenn nichts anderes verlangt wird, musst du nicht alle Arbeitszeugnisse einreichen. Die letzten zwei oder drei sind ausreichend. Wenn du schon viele Jahre lang berufstätig bist, dann kannst du dir die Beilage des Arbeitszeugnisses eines Praktikums sparen. Als Schüler/in jedoch ist es vielleicht der einzige Arbeitsnachweis.