Master Steuerrecht 1 Studiengang in Österreich

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Das Master-Studium Steuerrecht

Das Steuerrecht umfasst jenen Teilbereich des Rechts, das die Festlegung und Erhebung von Steuern, d.h. Geldleistung, die ein Staat von Privatpersonen und Unternehmen erheben kann, ohne dafür individuelle Gegenleistungen bieten zu müssen, reglementiert. Dabei zählen nicht nur die Steuergesetze zum Steuerrecht, sondern auch jene Gesetze, die die Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit umfassen. Die rechtliche Regelung der Verteilung der erhobenen Steuern hingegen zählt nicht zum Steuerrecht. Das Master-Studium Steuerrecht vermittelt nun Kenntnisse und Methoden in den Bereichen Systematik des Steuerrechts, europäisches Wirtschaftsrecht, internationales Privatrecht, Rechtssysteme im Vergleich, nationale Steuersysteme oder Cross Border Tax Planning. Schwerpunkte und Vertiefungen sind beispielsweise in Tax Law of the EU, international Tax Planning oder international Tax Policy möglich.

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    Steuerrecht und Rechnungswesen

    Postgraduate Center Campus der Universität Wien

    Master of Laws | 2 bzw. 4 Semester (berufsbegleitend, Vollzeit)
    AT   Wien
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    Typische Lehrveranstaltungen

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    Voraussetzungen für das Master-Studium Steuerrecht

    Für ein Master-Studium im Bereich Steuerrecht ist in erster Linie ein Hochschulabschluss auf mindestens Bachelor-Niveau in Steuerrecht oder einer äquivalenten Rechtswissenschaft von mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit erforderlich. Master-Studiengänge, die eine Regelstudienzeit des Bachelor-Studiums von sieben Semestern verlangen, bieten in der Regel die Möglichkeit eines zusätzlichen, dem eigentlichen Master-Studium vorangehenden Semesters in dem weiterführende Aspekte des Steuerrechts gelehrt werden. Englischsprachige Master-Studiengänge im Bereich Steuerrecht erfordern einen Nachweis der Englisch-Kenntnisse durch gängige Zertifikate (TOEFL, IELTS, CAE). Neben diesen allgemeinen Kriterien können je nach Hochschule facheinschlägige Praktika und Motivationsschreiben erforderlich sowie örtliche Zulassungsbeschränkungen (NC nach Abschlussnote des Bachelor-Studiums) und Eignungsfeststellungsverfahren gegeben sein.

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    Berufsaussichten nach dem Master-Studium Steuerrecht

    Absolventen und Absolventinnen des Master-Studiums Steuerrecht werden in einigen Bereichen beruflich tätig, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Steuerrecht in Beziehung stehen. Zum einen bietet sich die Möglichkeit in einem freien Beruf im Steuerrecht tätig zu werden. So arbeiten Steuerrechtler und Steuerrechtlerinnen beispielsweise als Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen, im Notarwesen, in der Steuerberatung, in der Wirtschaftsprüfung, als Wirtschaftstreuhänder bzw. Wirtschafttreuhänderin oder in als selbstständige Unternehmensberater bzw. Unternehmensberaterinnen. Aber auch Beschäftigungsmöglichkeiten in der Justiz und im Vollzug stehen Absolventen und Absolventinnen offen. Darüber hinaus arbeiten Absolventen und Absolventinnen des Steuerrechts auch in der öffentlichen Verwaltung, im Controlling, Rechnungswesen und in Steuerabteilungen von mittleren und größeren Unternehmen, Organisationen Verbänden, Stiftungen und Kammern.

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    Studienorte

    Bundesländer Österreich

    Studienorte Österreich