Staatsanwalt/Staatsanwältin werden

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„Staatsanwälte/Staatsanwältinnen verfolgen Straftaten, leiten Ermittlungsverfahren und erheben Anklage vor Gericht.“

Was macht ein/e Staatsanwalt/Staatsanwältin?

Als Staatsanwalt/Staatsanwältin drehen sich deine Aufgaben in erster Linie rund um die Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Wirst du vom Verdacht einer Straftat in Kenntnis gesetzt, ist es deine Aufgabe, den Sachverhalt zu prüfen und anschließend Ermittlungen einzuleiten. Zu diesem Zweck hast du als Staatsanwalt/Staatsanwältin die Befugnis, von allen Behörden die nötigen Auskünfte einzuholen und die Möglichkeit, selbst zu ermitteln und Beschuldigte sowie Zeugen zu vernehmen. Du suchst sowohl nach belastenden Beweisen wie auch nach entlastenden Umständen – denn als Staatsanwalt/Staatsanwältin bist du nicht nur Ankläger/in sondern auch Verteidiger/in. Das liegt daran, dass die Staatsanwaltschaft im Strafprozess keine Partei ist und weder mit dem Gericht noch gegen den/die Angeklagte/n arbeitet.

Wenn du als Staatsanwalt/Staatsanwältin tätig bist, ist der Gerichtssaal ein zentraler Arbeitsplatz für dich. Du erhebst nicht nur Anklage vor Gericht, sondern fungierst auch als Vertreter/in der Anklage. Büros und Besprechungsräume sind ebenfalls wichtige Arbeitsplätze für dich, da Büroarbeit für dich genauso zum Arbeitsalltag zählt, um etwa Sachverhalte zu klären, Erkundigungen einzuholen oder Anträge zu schreiben. Ob bei Zeugenbefragungen, beim Vernehmen von Beschuldigten oder dem Einholen eines richterlichen Beschlusses, du hast stets unmittelbar mit Menschen zu tun. Das gilt selbstverständlich auch für die Zusammenarbeit mit Behörden wie Polizei und Zoll, mit deren Vertretern/Vertreterinnen du als Staatsanwalt/Staatsanwältin eng kooperierst.

Wie werde ich Staatsanwalt/Staatsanwältin?

Es gibt im engen Sinne keine gesonderte Ausbildung zum/zur Staatsanwalt/Staatsanwältin. In Deutschland kannst du nur Staatsanwalt/Staatsanwältin werden, wenn du Jurist/in bist und zuvor Rechtswissenschaften studierst hast. Außerdem musst du die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst haben. In Österreich dürfen nur Richter/innen oder ehemalige Richter/innen zum/zur Staatsanwalt/Staatsanwältin ernannt werden. Einer solchen Ernennung geht immer eine öffentliche Ausschreibung einer zu besetzenden Stelle voraus. Um in der Schweiz als Staatsanwalt/Staatsanwältin arbeiten zu dürfen, ist in der Regel ein Abschluss in Rechtswissenschaft Voraussetzung, in manchen Kantonen zudem das Anwaltspatent.

Voraussetzungen

  • Studienabschluss Rechtswissenschaft
  • Hohe psychische Belastbarkeit
  • Analytisch-logisches Denkvermögen
  • Teamfähigkeit
  • Recherchefähigkeit
  • Mediatorische Kompetenzen

    Detaillierte Informationen zu den Fachrichtungen

    Was kann ich studieren, um Staatsanwalt/Staatsanwältin zu werden?

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