VWL Volkswirtschaftslehre Master studieren 1 Master-Studiengang in Paderborn
Master VWL Volkswirtschaftslehre (Fachrichtung)
Die Volkswirtschaftslehre befasst sich mit der Produktion und Distribution von Gütern. Zu den typischen Subdisziplinen der Volkswirtschaftslehre zählt die Mikroökonomie, die Makroökonomie, die Ökonometrie oder die Finanzwissenschaften. Minimale Zugangsvoraussetzungen sind ein Bachelor-Abschluss in Volkswirtschaftslehre oder einer äquivalenten Wirtschaftswissenschaft. Absolventen und Absolventinnen des Master-Studiums Volkswirtschaftslehre werden zum Beispiel in wirtschaftspolitischen Institutionen, in Parteien und Verbänden, bei Banken und Versicherungen oder im Journalismus sowie in Forschung und Lehre beruflich tätig.
Paderborn
Paderborn befindet sich mit 145.000 Einwohnern im Nordwesten von Nordrhein- Westfalen. Die Preise für privaten Wohnraum bewegen sich meist im unteren und mittleren Bereich, das Studentenwerk Paderborn vermittelt Heimplätze. Der Studentenanteil in der Stadt ist vergleichsweise hoch, besonders im Zentrum, im Hafenviertel und im Riemekeviertel gibt es viele Cafés, Kneipen, Bars und Restaurants. Erholung vom Lernalltag findet man im Bürgerpark, Schloss- und Auenpark oder in den Freizeitgebieten Padersee und Lippesee.
International Economics and Management
Universität Paderborn
Noch nicht den richtigen Studiengang gefunden?
Bundesländer Deutschland
- Baden-Württemberg 9
- Bayern 4
- Berlin 4
- Hamburg 2
- Hessen 3
- Mecklenburg-Vorpommern 1
- Niedersachsen 2
- Nordrhein-Westfalen 16
- Rheinland-Pfalz 2
- Sachsen 3
- Sachsen-Anhalt 1
- Schleswig-Holstein 1
- Thüringen 1
Studienorte Deutschland
- Bayreuth 1
- Berlin 4
- Bochum 4
- Bonn 1
- Chemnitz 1
- Dortmund 1
- Dresden 1
- Düsseldorf 2
- Essen 2
- Freiburg im Breisgau 2
- Gießen 1
- Hamburg 2
- Heidelberg 1
- Jena 1
- Kiel 1
- Kleve 1
- Köln 2
- Konstanz 1
- Leipzig 1
- Lüneburg 1
- Magdeburg 1
- Mannheim 2
- Marburg 2
- München 1
- Münster 2
- Nürnberg 1
- Osnabrück 1
- Paderborn 1
- Regensburg 1
- Rostock 1
- Stuttgart 1
- Trier 2
- Tübingen 2