Das Studium
Die Digitalisierung verändert das Gesundheitswesen grundlegend. Auch Pflegefachpersonen kommen zunehmend mit digitalen Technologien in Kontakt – die das Potenzial bieten, die Patientenversorgung effizienter zu gestalten. Der mit der Universitätsmedizin Essen entwickelte Studiengang „Pflege & Digitalisierung“ bereitet Sie auf diese Veränderungen vor. Durch Anrechnung der Pflegeausbildung beginnen Sie das Studium erst im 3. Semester.
Der Studiengang verbindet Wissen zu Pflegemanagement und -wissenschaft
mit Inhalten zum Digital Change Management und zu Informationstechnologien. Sie erlernen u. a. den Umgang mit Software-Tools zur Prozessunterstu?tzung sowie Robotik- und Assistenzsystemen. Auch die bedarfsorientierte Beratung ist Bestandteil des Studiums.
Studieninhalte
Mit dem zunehmenden Einsatz digitaler Technologien werden sich Arbeitsabläufe und Tätigkeitsfelder in der Pflege stark verändern. Das berufsbegleitende Studium „Pflege & Digitalisierung“ bereitet Pflegefachkräfte gezielt darauf vor und befähigt sie, den digitalen Wandel in der Praxis mitzugestalten. Dazu vermittelt das Studium sowohl pflegespezifisches Know-how als auch Digitalkompetenz.
Voraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife oder sonstige als gleichwertig anerkannte Vorbildung (z.B. abgeschlossene Ausbildung – entweder mit dreijähriger Berufserfahrung oder mit abgeschlossener Aufstiegsfortbildung)
- und zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums einen der folgenden Nachweise:
a) abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/in, Altenpfleger/in oder zur/zum Pflegefachfrau/-mann
oder
b) rechtsgültiger Ausbildungsvertrag und Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen 1. Ausbildungsjahres (z.B. Jahreszeugnis) in einem der unter a) genannten Berufe sowie ein Kooperationsvertrag mit einem Kooperationspartner der FOM*
oder
c) rechtsgültiger Ausbildungsvertrag und Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen 1. Ausbildungsjahres (z.B. Jahreszeugnis) in einem der unter a) genannten Berufe sowie ggf. Einstufungsprüfung (mündliches Gespräch)*
- und aktuelle Berufstätigkeit (Vollzeit- sowie Teilzeittätigkeit) oder betriebliche Ausbildung, Traineeprogramm, Volontariat. Sollten Sie aktuell nicht berufstätig sein, jedoch eine Berufstätigkeit anstreben, kontaktieren Sie bitte unsere Studienberatung. Gerne prüfen wir gemeinsam Ihre individuellen Möglichkeiten der Zulassung
*Informationen zur Zulassung können Sie gerne bei unserer Studienberatung erfragen.