Der Lehrgang
Das Weiterbildungsprogramm Kommunalrecht vermittelt seinen Studierenden profundes rechtliches Fachwissen für kommunales Handeln und legt gleichzeitig den Fokus auf jene Themenkomplexe, die durch die Vielzahl zu berücksichtigender Rechtsgebiete die tägliche Arbeit der Gemeinden wesentlich bestimmen.
Verstärktes Rechtswissen zu den immer komplexer und umfangreicher werdenden Kommunalaufgaben insbesondere in den Bereichen Gemeindeorganisationsrecht, Verfahrensrecht, Abgaberecht, Finanzausgleich, Dienstrecht und Vergaberecht gewährleistet Rechtssicherheit im Verwaltungshandeln. Dies trifft in gleicher Weise auf die politischen FunktionsträgerInnen (BürgermeisterInnen) als auch auf die VerwaltungsmitarbeiterInnen sowohl im Rahmen der Hoheitsverwaltung als auch in der Privatwirtschaftsverwaltung zu.
Ausbildungsschwerpunkte
- Grundlagen des Kommunalrechts I
- Grundlagen des Kommunalrechts II
- Einführung in die österreichische Finanzverfassung und in das öffentliche Dienstrecht
- Vertiefung Verwaltungsrecht für Gemeinden
- Kommunales Abgabenrecht
- Spezielle kommunale Rechtsbereiche
- Grundlagen des öffentlichen (kommunalen) Haushaltsrechts und der Finanzkontrolle
©WalterSkokanitsch
Zulassungsvoraussetzungen
- Ein fachlich in Frage kommendes Studium auf mind. Bachelorniveau (180 ECTS Punkte)
- für Nichtakademiker_innen 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung oder Universitätsreife plus mind. 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung
Lehrgangsbeitrag
EUR 3.490,--