Das Bachelor-Studium
Der 6-semestrige Bachelorstudiengang „Leiten und Führen in der Kindheitspädagogik“ ist ein berufsbegleitendes Studienangebot und führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss mit dem Grad eines Bachelor of Arts (B.A.) sowie einer staatlichen Anerkennung für die berufliche Tätigkeit als Kindheitspädagoge*in.
Der Studiengang hat als grundlegende Zielstellung die persönliche und fachliche Weiterqualifizierung. Neben der Entwicklung einer hohen kindheitspädagogischen Fachkompetenz erwerben Studierende insbesondere die notwendigen Qualifikationen zum Leiten und Führen einer kindheitspädagogischen Einrichtung.
Neben der Präsenzlehre kommen Phasen des Selbststudiums und Phasen des „Lernens am Arbeitsplatz“. Die Präsenzzeiten sind so konzipiert, dass sie berufsbegleitend wahrgenommen werden können: Es finden am Anfang und am Ende jedes Semesters jeweils eine Blockwoche von 6 Tagen statt sowie 10 - 12 Wochenendveranstaltungen pro Semester (Freitag/Samstag).
Karriere/Berufsfelder
Der Abschluss des Bachelorstudiengangs befähigt für eine qualifizierte Tätigkeit in folgenden Berufsfeldern: für Leitungstätigkeiten in Kindertageseinrichtungen, im außerunterrichtlichen Bereich von Ganztagsgrundschulen, weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie für anleitende und beratende Tätigkeiten (Fachberatung, Praktikantenanleitung u.a.) in Kindertageseinrichtungen, Ganztagsgrundschulen und Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe.
Studieninhalte
Der Studiengang orientiert sich an grundlegenden Kompetenzen zur Ausprägung pädagogischer Professionalität in der Kindertagesbetreuung sowie den für die Leitung von kindheitspädagogischen Einrichtungen erforderlichen Kompetenzen.
Neben den fachlichen Qualifikationen der Studierenden spielt im Studiengang auch die Stärkung der Persönlichkeitsbildung eine tragende Rolle. Dies wird als Querschnittsthema betrachtet und in Seminaren bzw. Trainings mit (selbst-)reflexiven Schwerpunkt gefördert.
Studienaufbau
Inhaltliche Schwerpunktkompetenzen:
- Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag
- Selbstmanagement und Professionalität
- Zusammenarbeit gestalten
- Mitarbeiter*innen führen
- Betriebsführung
- Organisation entwickeln
- Wissenschaftliches Arbeiten und Forschen
Voraussetzungen
Neben den allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen und den in der Studienordnung genannten Zulassungsvoraussetzungen kann für Studiengang nur zugelassen werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung als:
- staatlich anerkannte*r Erzieher*in,
- staatlich anerkannte*r Heilpädagog*in,
- staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in,
- Krippenerzieher*in; Kindergärtner*in,
- Horterzieher*in oder
- Unterstufenlehrer*in mit der Befähigung zur Arbeit in Heimen und Horten nachweist.
Bewerbung/Zulassung
An der Fachhochschule Erfurt ist die Bewerbung nur über ein Online-Bewerbungsverfahren möglich. Dafür ist im Bewerbungszeitraum ein Link zum Bewerberportal freigeschaltet.
Ein Eignungsfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob die Bewerberinnen und Bewerber den besonderen fachspezifischen Anforderungen genügen.
Das Eignungsfeststellungsverfahren gliedert sich in zwei Stufen:
- schriftliche Bewerbung
- Bewerbungsgespräch
Beginn: Wintersemester
Immatrikulationszeitraum: 01.05. bis 15.07. (jedes ungerade Jahr)