Der Lehrgang
Der Universitätslehrgang Kommunalrecht vermittelt seinen Studierenden profundes rechtliches Fachwissen für kommunales Handeln und legt gleichzeitig den Fokus auf jene Themenkomplexe, die durch die Vielzahl zu berücksichtigender Rechtsgebiete die tägliche Arbeit der Gemeinden wesentlich bestimmen. Verstärktes Rechtswissen zu den immer komplexer und umfangreicher werdenden Kommunalaufgaben insbesondere in den Bereichen Gemeindeorganisationsrecht, Verfahrensrecht, Abgaberecht, Finanzausgleich, Dienstrecht und Vergaberecht gewährleistet Rechtssicherheit im Verwaltungshandeln. Dies trifft in gleicher Weise auf die politischen FunktionsträgerInnen (BürgermeisterInnen) als auch auf die VerwaltungsmitarbeiterInnen sowohl im Rahmen der Hoheitsverwaltung als auch in der Privatwirtschaftsverwaltung zu.
Zielgruppe
Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, Gemeinderäte und Gemeinderätinnen, Verwaltungsmitarbeiter und Verwaltungsmitarbeiterinnen von Gemeinden, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Gemeindeverbänden, Personen aus anderen öffentlichen Institutionen sowie aus verwaltungsnahen Bereichen.
Ausbildungsschwerpunkte
Grundlagen des Kommunalrechts I
- Rechtsbegriffe und Grundlagen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts für Gemeinden
Grundlagen des Kommunalrechts II
- Gemeindeorganisationsrecht
- Kommunalwahlrecht
- Interkommunale Zusammenarbeit
Einführung in die österreichische Finanzverfassung und in das öffentliche Dienstrecht
- Finanzverfassung / Finanzausgleich
- Öffentliches Dienstrecht
Vertiefung Verwaltungsrecht für Gemeinden
- Formelles Verwaltungsrecht
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
- Raumordnung und Baurecht
- Fallbearbeitung Verwaltungsrecht
Kommunales Abgabenrecht
- Bundesabgabenordnung (BAO) / Abgabenverfahrensrecht
- Materielles Abgabenrecht
- Abgabeneinbrindung
- Abgabenexekution
- Fallbearbeitung zum Abgabenverfahren
Spezielle kommunale Rechtsbereiche
- Vergaberecht und Vergabepraxis für Gemeinden
- Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
- Kommunale Finanzierungsinstrumente
Grundlagen des öffentlichen (kommunalen) Haushaltsrechts und der Finanzkontrolle
- Kommunales Haushaltsrecht
- Rechnungswesen
- Öffentliche Finanzkontrolle
Aufnahme und Zugangsvoraussetzungen
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- oder allgemeine Universitätsreife und mindestens 2 Jahre studienrelevante Berufserfahrung
- oder bei fehlender allgemeiner Universitätsreife mindestens 5 Jahre studienrelevante Berufserfahrung
Teilnahmegebühr
€ 1.800,-