Die Ausbildung
In der Betreuung und Pflege gilt der Grundsatz "ambulant geht vor stationär". Je länger Senioren ihre Selbstständigkeit in der häuslichen Umgebung bewahren können, desto weniger wird das Alter als psychisch belastend empfunden. Selbst verwaltete Haus- und Wohngemeinschaften stellen die optimale Form des Zusammenlebens für ältere Menschen dar: sowohl unter sozialen und psychologischen Gesichtspunkten als auch unter finanziellen Aspekten.
Die Zahl der selbst verwalteten Haus- und Wohngemeinschaften wird innerhalb der nächsten Jahrzehnte kontinuierlich ansteigen. Natürlich sind ältere Menschen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt und benötigen dementsprechend auch eine gewisse Betreuung innerhalb ihrer Haus- bzw. Wohngemeinschaft. Dafür werden gut ausgebildete selbstständig tätige Wohngruppenleiter benötigt: „Rundumbetreuer“ mit pflegerischen und rechtlichen Grundkenntnissen sowie organisatorischen und hauswirtschaftlichen Fachkenntnissen.
Die Kosten für die Betreuung einer Gemeinschaft werden unter den Mitgliedern aufgeteilt; dadurch ist die finanzielle Belastung für den Einzelnen gering. Erhalten die Mitglieder der Seniorengemeinschaft Bezüge aus der Pflegeversicherung (Pflegegrad 1), so dürfte dies für die Abdeckung der Betreuungskosten reichen, so dass private Zuzahlungen entfallen.
Berufsbild
Durch die Absolvierung der verschiedenen Ausbildungsmodule können Wohngruppenleiter wohl auch in der stationären Betreuung und der häuslichen Einzelbetreuung arbeiten. Die beruflichen Hauptschwerpunkte liegen aber eindeutig in der selbstständigen Organisation und Betreuung von Seniorenhaus- und -wohngemeinschaften. Darüber hinaus ist die Betreuung von selbst verwalteten Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen möglich.
Besonders mobile Pflegedienste, aber auch andere Träger, gründen vermehrt Senioren-WGs, häufig auch mit Bewohnern, die unter Demenz leiden. Hierfür werden dringend gut ausgebildete Fachkräfte gesucht. Es sind nicht nur pflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben zu übernehmen. Auch andere Arbeiten sind zu erledigen, wie z.B. Kontakte zu Behörden, organisatorische Aufgaben, Planung gemeinsamer Freizeitaktivitäten und vieles mehr, was die betreuten Klienten nicht mehr selbst übernehmen wollen oder können.
Auch im Organisations- und Leitungsbereich von Firmen zur häuslichen Seniorenbetreuung können Wohngruppenleiter eingesetzt werden. Sinnvoll ist es, in diesem Fall zusätzlich das BTB-Ausbildungsmodul „Betriebswirtschaft“ zu absolvieren.
Zielgruppe
Die Ausbildung ist optimal für Sie, wenn Sie
- mit Ihrer Ausbildung zum Wohngruppenleiter ein breit angelegtes Berufsfeld schaffen wollen, das sowohl eine angestellte pflegerische Tätigkeit als auch eine selbständige Betreuungstätigkeit bis hin zur Gründung eines Betreuungsdienstes mit mehreren Arbeitnehmern beinhalten kann
- im sozialen, pädagogischen oder medizinischen Bereich tätig sind und durch eine Erweiterung Ihres beruflichen Spektrums am zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg der Pflegebranche teilhaben wollen
- sich als nicht examinierte Pflege- bzw. Betreuungskraft eine sichere berufliche Existenz in selbstständiger Tätigkeit aufbauen wollen
- als examinierte Pflegekraft neue, befriedigende berufliche Herausforderungen suchen
Ausbildungsschwerpunkte
Neben den Inhalten der Ausbildungen zur Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI (ehemals § 43b, 53c und § 87 b) und "Betreuung in der häuslichen Umgebung" kommen noch folgende Inhalte hinzu:
Lernbereich gemeinschaftliches Wohnen:
- Wohnformen für Senioren im Vergleich
- Raumaufteilung, Einrichtung und Ausstattung
- Gemeinschaftliches Wohnen: Rechtliche und finanzielle Aspekte
Lernbereich Soziologie/Sozialpsychologie:
- Das Leben im Alter
- Zahlen, Fakten, Lebenslagen
- Sozial- und Gruppenverhalten (Sozialpsychologie 1)
- Interaktion und Entscheidungsprozesse (Sozialpsychologie 2)
- Eskalation, Deeskalation, Mediation
Lernbereich Gesundheitsförderung:
- Einsatz von ordnenden Faktoren in der Seniorenarbeit
- Gesundheitsförderung: Einrichtung einer Heilpflanzen-Hausapotheke
- Schlafstörungen
- Sucht und abhängiges Verhalten
Lernbereich Freizeitgestaltung:
- Gärtnern in der Seniorengemeinschaft
- Sportliche Betätigung für Senioren und bei Erkrankungen
- Haustiere in der Seniorengemeinschaft
Dauer, Beginn, Lernaufwand und Seminare
Ausbildungsdauer:
12 Monate Regelstudienzeit (individuelle Absprachen sind möglich)
Ausbildungsbeginn:
Jederzeit; die Ausbildung kann berufsbegleitend absolviert werden.
Lernaufwand:
ca. 9,5 Stunden pro Woche für die Bearbeitung der Studienbriefe
Lernmaterial:
- 26 Studienbriefe mit Übungen, Aufgaben und Praxisbeispielen
- Zwischentests nach jedem Studienbrief
Voraussetzungen
Nachweis eines fünftägigen Orientierungspraktikums (40 Stunden) in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl. Berufliche Vorerfahrungen im Bereich Betreuung und Pflege können natürlich gern angerechnet werden! Bitte reichen Sie dazu Ihren Nachweis zusammen mit der Studienanmeldung bei uns ein.
Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung
Für den Abschluss des Moduls 1 Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI (ehemals § 43b, 53c und § 87 b) benötigen Sie den Nachweis
- eines Kurses „Erste Hilfe“ oder „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ und
- eines mindestens 10-tägigen Betreuungspraktikums in einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl
Bitte senden Sie uns beide Nachweise bis zur Abschlussprüfung zu. Berufliche Vorerfahrungen können entsprechend angerechnet werden.
Teilnahmevoraussetzungen
- ein Mindestalter von 21 Jahren
- Neigung zu helfender und betreuender Tätigkeit
- soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten
- Interesse an gesundheitswissenschaftlichen, psychologischen und medizinischen Sachverhalten
- Fähigkeit zur Reflektion des eigenen Handelns
- planerische und organisatorische Fähigkeiten
- Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von Behinderungen und Alterserscheinungen
Abschluss
- 2 schriftliche Abschlussprüfungen (online)
- 2 Studienbescheinigung mit Aufführung aller Ausbildungsinhalte
- 2 BTB-Abschluss-Zertifikate "Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI" und "Betreuung in der häuslichen Umgebung"
Wenn Sie während der Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI nicht an den erforderlichen praktischen Anteilen teilnehmen, erhalten Sie für diesen Teil der Ausbildung lediglich das Abschlusszeugnis „Grundlagen der Betreuungsarbeit“.
Das Besondere an dieser BTB-Ausbildung
- Innovatives Ausbildungskonzept besonders für nicht examinierte Pflege- und Betreuungskräfte mit sehr guten beruflichen und finanziellen Zukunftsaussichten
- Der einzige Fernlehrgang zum Wohngruppenleiter mit staatlicher Zulassung in Deutschland (Quelle: ZFU, 13.04.2021)
Weitere Vorteile für BTB-Schüler
- kostenfreie Teilnahme an unserem optionalen Webinarangebot
- Berechtigung zur kostenfreien Teilnahme an optionale Sonntagsvorlesungen
- kostenfreie 2-jährige Weiterbetreuung durch das BTB nach dem offiziellen Ausbildungsende, falls Sie Ihre Abschlussarbeit in der regulären Dauer nicht absolvieren konnten, dadurch können Sie die Studiendauer flexibel Ihren Bedürfnissen anpassen.
- Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss erstatten wir Ihnen das erste Jahr Mitgliedschaft im Berufsverband für freie Gesundheitsberufe, der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit und Prävention (DGGP) e. V.
- Existenzgründungsberatung durch den früheren Schulleiter Jürgen Obst
- spezielle Marketingberatung für Ihre spätere Praxistätigkeit durch unsere Spezialisten im BTB-Sekretariat: Herrn Stefan Waloschek (Design Werbemedien) und Herrn Joscha Körschgen (Internetauftritt)