Master Verwaltungsrecht 7 Studiengänge

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Das Master-Studium Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts, neben dem Verfassungsrecht, und behandelt das Recht der Exekutive. Insofern befasst sich das Verwaltungsrecht mit der rechtlichen Beziehung zwischen den in erster Linie administrativen Organen des Staates und den Bürger:innen. Darüber hinaus regelt es auch die Prozesse und Funktionsweisen der administrativen Institutionen, deren Interaktionen sowie den Rechtsschutz der Bürger und Bürgerinnen gegenüber der Exekutive. Das Master-Studium Verwaltungsrecht vermittelt dazu Kenntnisse und Methoden in den Bereichen Vollzug und Vollstreckung, einfaches und höherrangiges Recht, Recht in der Verwaltung, aber auch europäische Integration, institutionelle Strukturen, Politikorganisation, Management und Verwaltung, internationale Verwaltung und Konfliktmanagement oder Wirtschaftspolitik und Personalmanagement.

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Public Policy

Universität Erfurt

Master of Public Policy | 4 Semester (Vollzeit)

Europäisches Verwaltungsmanagement

Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl

Master of Arts | 4 Semester (Vollzeit)
DE   Kehl

European Governance and Administration

Humboldt-Universität zu Berlin

Master of European Governance and Administration | 4 Semester (berufsbegleitend)
DE   Berlin

Good Governance - Rechtsgestaltung

Universität Rostock

Master of Laws | 2 Semester (Vollzeit) | Lehramt
DE   Rostock

Master of Public Administration in European Studies

RWTH Aachen University - International Academy

Master of Public Administration | 1,5 Jahre (Vollzeit)
DE   Aachen

Politik- und Verwaltungswissenschaft

Universität Konstanz

Master of Arts | 4 Semester (Vollzeit)
DE   Konstanz

Recht für die öffentliche Verwaltung

Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Master of Laws | 4 Semester (Vollzeit)
DE   Berlin
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Typische Lehrveranstaltungen

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Voraussetzungen für das Master-Studium Verwaltungsrecht

Für ein Master-Studium im Bereich Verwaltungsrecht ist in erster Linie ein Hochschulabschluss auf mindestens Bachelor-Niveau in Verwaltungsrecht, Verwaltungswirtschaft, Rechtswissenschaften oder einer äquivalenten Rechts- oder Verwaltungswissenschaft von mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit erforderlich. Master-Studiengänge, die eine Regelstudienzeit des Bachelor-Studiums von sieben Semestern verlangen, bieten in der Regel die Möglichkeit eines zusätzlichen, dem eigentlichen Master-Studium vorangehenden Semesters in dem weiterführende Aspekte des Verwaltungsrechts gelehrt werden. Englischsprachige Master-Studiengänge im Bereich Verwaltungsrecht erfordern einen Nachweis der Englisch-Kenntnisse durch gängige Zertifikate (TOEFL, IELTS, CAE). Neben diesen allgemeinen Kriterien können je nach Hochschule facheinschlägige Praktika und Motivationsschreiben erforderlich sowie örtliche Zulassungsbeschränkungen (NC nach Abschlussnote des Bachelor-Studiums) und Eignungsfeststellungsverfahren gegeben sein.

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Berufsaussichten nach dem Master-Studium Verwaltungsrecht

Absolventen und Absolventinnen des Master-Studiengangs Verwaltungsrecht werden in allen Branchen und Sektoren beruflich tätig, die einen mittelbaren oder unmittelbaren Bezug zu verwaltungsrechtlichen, verwaltungswirtschaftlichen oder organisatorischen Fragen haben. Darunter fällt etwa die Rechtsarbeit in der öffentlichen Verwaltung, die Sachbearbeitung oder der nichttechnische Verwaltungsdienst. Darüber hinaus werden Verwaltungsrechtler und Verwaltungsrechtlerinnen auch in der politischen Planung, im politischen Management auf nationaler und internationaler Ebene, im Projektmanagement privater Unternehmen sowie in Stabsstellen von Organisationen und Planungsgesellschaften tätig. Ferner kommen auch Einrichtungen der Europäischen Union, von internationalen Referaten, Rechtsabteilungen von Behörden, Privatunternehmen sowie internationalen Organisationen sowie die Planung politischer und administrativer Möglichkeiten des Konfliktmanagements als potenzielle Beschäftigungsfelder infrage.