Master Verwaltungsrecht 7 Studiengänge
Inhaltsverzeichnis
Das Master-Studium Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Arbeit der Exekutive, also der staatlichen Verwaltung. Es befasst sich mit dem rechtlichen Verhältnis zwischen staatlichen Institutionen und Bürger:innen sowie mit den Abläufen und Strukturen innerhalb der Verwaltung. Außerdem behandelt es den Rechtsschutz von Bürger:innen gegenüber staatlichen Entscheidungen.
Im Master-Studium Verwaltungsrecht erwerben AbsolventInnen vertiefende Kenntnisse über Verwaltungsprozesse, Vollzug und Vollstreckung, nationales und europäisches Verwaltungsrecht sowie internationale Verwaltungsstrukturen. Zusätzlich werden Themen wie Politikorganisation, Management, Konfliktlösung, Wirtschaftspolitik und Personalmanagement behandelt.

Europäisches Verwaltungsmanagement
Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
European Governance and Administration
Humboldt-Universität zu Berlin
Good Governance - Rechtsgestaltung
Universität Rostock
Master of Public Administration in European Studies
RWTH Aachen University - International Academy
Politik- und Verwaltungswissenschaft
Universität Konstanz
Recht für die öffentliche Verwaltung
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Typische Lehrveranstaltungen
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Voraussetzung und Handwerkszeug der Rechtsanwendung
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Politische Steuerung und Politikfelder in der Europäischen Union
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Staat und Verwaltung im Vergleich
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Grundrechtsbindung der Verwaltung
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Rechtsarbeit als Datenverarbeitung
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Handlungs- und Organisationsformen
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Management und internationale Verwaltungszusammenarbeit
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Verwaltungskostenmanagement
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Finanzverfassung mit Abgabensystem
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Menschenrechtskonforme Methodik
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Vollzug und Vollstreckung
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E-Government
Voraussetzungen für das Master-Studium Verwaltungsrecht
Für ein Master-Studium im Bereich Verwaltungsrecht ist in erster Linie ein Hochschulabschluss auf mindestens Bachelor-Niveau in Verwaltungsrecht, Verwaltungswirtschaft, Rechtswissenschaften oder einer äquivalenten Rechts- oder Verwaltungswissenschaft von mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit erforderlich. Master-Studiengänge, die eine Regelstudienzeit des Bachelor-Studiums von sieben Semestern verlangen, bieten in der Regel die Möglichkeit eines zusätzlichen, dem eigentlichen Master-Studium vorangehenden Semesters in dem weiterführende Aspekte des Verwaltungsrechts gelehrt werden. Englischsprachige Master-Studiengänge im Bereich Verwaltungsrecht erfordern einen Nachweis der Englisch-Kenntnisse durch gängige Zertifikate (TOEFL, IELTS, CAE). Neben diesen allgemeinen Kriterien können je nach Hochschule facheinschlägige Praktika und Motivationsschreiben erforderlich sowie örtliche Zulassungsbeschränkungen (NC nach Abschlussnote des Bachelor-Studiums) und Eignungsfeststellungsverfahren gegeben sein.
Berufsaussichten nach dem Master-Studium Verwaltungsrecht
Absolventen und Absolventinnen des Master-Studiengangs Verwaltungsrecht werden in allen Branchen und Sektoren beruflich tätig, die einen mittelbaren oder unmittelbaren Bezug zu verwaltungsrechtlichen, verwaltungswirtschaftlichen oder organisatorischen Fragen haben. Darunter fällt etwa die Rechtsarbeit in der öffentlichen Verwaltung, die Sachbearbeitung oder der nichttechnische Verwaltungsdienst. Darüber hinaus werden Verwaltungsrechtler und Verwaltungsrechtlerinnen auch in der politischen Planung, im politischen Management auf nationaler und internationaler Ebene, im Projektmanagement privater Unternehmen sowie in Stabsstellen von Organisationen und Planungsgesellschaften tätig. Ferner kommen auch Einrichtungen der Europäischen Union, von internationalen Referaten, Rechtsabteilungen von Behörden, Privatunternehmen sowie internationalen Organisationen sowie die Planung politischer und administrativer Möglichkeiten des Konfliktmanagements als potenzielle Beschäftigungsfelder infrage.