Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum einjährigen Master-Studiengang Soziologie ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiengangs „Globale und Transnationale Soziologie“ an der Universität Duisburg-Essen oder eines gemäß § 63a Abs. 1 HG gleichwertigen oder vergleichbaren mindestens vierjährigen zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führenden Studiengangs mit einem Gesamtumfang von mindestens 240 ECTS-Credits an einer in- oder ausländischen Hochschule. Dabei muss ein Workload von mindestens 120 ECTS-Credits im Bereich der Soziologie oder der Sozialwissenschaften nachgewiesen werden.
Die Gesamtnote des Abschlusses muss mindestens 2,5 oder besser sein. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Er kann die Zulassung mit der Empfehlung über nachzustudierende Module aus dem Bachelor-Studiengang „Soziologie“ verbinden.
Bei Unsicherheit in Bezug auf die vorliegende Qualifikation ist die Möglichkeit einer Studiumsaufnahme mit der Studienberatung zu klären. Bei Fragen von internen Bewerberinnen und Bewerbern ist ebenfalls die Studienberatung zuständig.
Zulassung
Über die Äquivalenz des Abschlusses wird institutsintern entschieden, d.h. es gibt keine Bewerbung über das Online-Portal der Universität. Interne und externe schriftliche Bewerbungen sollten bis zum 15. August (für den Wintersemesterstart) bzw. bis zum 28. Februar (für den Sommersemesterstart) an die Prüfungsausschussvorsitzenden gerichtet werden. Bitte senden Sie die entsprechenden Unterlagen als Emailanhang an Dr. André Armbruster am Institut für Soziologie * (Betreff: Bewerbung Master of Arts Master Soziologie).
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
* Bewerbungsbogen
* einTranscript of Records inklusive (vorläufiger) Gesamtnote
* ein Diploma Supplement (falls vorhanden)
* ein Lebenslauf
Bitte wählen Sie auf Ihrem Bewerbungsbogen aus, welchen Studiengang Sie studieren möchten.
Informationen zur Einschreibung und dafür erforderlichen Unterlagen finden Sie hier. Informationen zur Terminvergabe für die Einschreibung bzw. zur Möglichkeit einer postalischen Einschreibung finden Sie hier.
Sie können schon folgende Unterlagen vorbereiten:
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Einschreibung
- sowie alle auf Sie zutreffenden weiteren Unterlagen (u.a. Abschlusszeugnis, Transcripts of Records / Diploma Supplements, Passfoto, Bestätigung der Krankenversicherung etc.) gemäß Antrag auf Einschreibung, S.5
Sprachkenntnisse
Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.